Deutschsprachiger Anwalt Holland für Fahrradunfälle und Fußgängerunfälle. Fachanwälte Holland, Niederlanden

Sie sind Geschädigter in einem Verkehrsunfall als Radfahrer / Fußgänger in den Niederlanden / Holland?

Dann beauftragen Sie unsere Rechtskanzlei Julicher & Meijer Advocaten (Rechtsanwälte) in Holland / Niederlanden. Wir sind einer Rechtsanwaltskanzlei die Ihren Unfallschaden (Materiell und immateriell) reguliert.

Wir sprechen Deutsch und sind telefonisch und per Mail gut erreichbar. Ein Kanzleibesuch ist also nicht erforderlich aber ist schon möglich.

In unserem Büro an der Leunseweg 6A in Venray (in der Nähe von Venlo, Roermond, Nimwegen) bearbeiten wir seit Jahren die verschiedenen Schadensersatzansprüche unserer Mandanten. Wir sind bundesweit für unsere Mandanten tätig, auch für Radfahrer und Fußgänger.

Radfahrer und Fußgänger sind in den Niederlanden durch Artikel 185 des Straßenverkehrsgesetzes besonders geschützt. Das bedeutet, dass, wenn sie in einen Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug verwickelt sind, der Eigentümer des Fahrzeugs in der Regel für den Schadenersatz haftet.

In der Praxis wird der Schaden des schwächeren Verkehrsteilnehmers, wie Radfahrer und Fußgänger, in der Regel zu mindestens 50 % ersetzt, selbst wenn sie selbst schuld sind, zum Beispiel durch das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichtgewähren von Vorfahrt. Die Ausnahme hiervon ist, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass die Verkehrsverstöße des Radfahrers oder Fußgängers so unvorhersehbar waren, dass er vernünftigerweise nicht damit rechnen konnte.

Bei Verkehrsunfällen an denen ein Kind unter 14 Jahren beteiligt ist, wird der Schaden in Holland immer vollständig ersetzt. Dies liegt daran, dass Kinder impulsives und unvorhersehbares Verhalten zeigen können und daher im Straßenverkehr besonders gefährdet sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers deckt in den meisten Fällen den Schadenersatz an die schwächeren Verkehrsteilnehmer.

Bei Unfällen zwischen zwei motorisierten Fahrzeugen gelten die üblichen Haftungsregeln. Hier muss das Opfer nachweisen können, dass die andere Partei einen Verkehrsverstoß begangen hat, wie das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichtgewähren von Vorfahrt.

Haben Sie durch einen Verkehrsunfall Personenschäden erlitten? Dann ist es wichtig, rechtlichen Rat einzuholen. Wir stehen bereit, Ihnen bei der Geltendmachung des Schadenersatzes, auf den Sie Anspruch haben, zu helfen.

Das erste Gespräch ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Ihnen bei der Bestimmung sowohl des materiellen Schadens, wie z. B. medizinische Kosten und Einkommensverluste, etwa weil Sie durch den Unfall länger für Ihre Schule brauchen oder nicht arbeiten können, als auch bei der Feststellung des immateriellen Schadens, wie Schmerzensgeld.

Wenden Sie sich an unsere Experten für eine persönliche Beratung und rechtliche Unterstützung bei ihren Schaden in den Niederlanden.

Sind Sie neugierig, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben? Unser Personenschadensanwalt, unterstützt von einem medizinischen Spezialisten und gegebenenfalls Arbeitsmarktexperten, hilft Ihnen gerne weiter.

Für Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins für die Sprechstunde, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserem Büro unter der Telefonnummer (0031-47 85 21 070).auf.

Wichtig:

Bitte scannen oder fotografieren Sie alle bereits erhaltenen Dokumente, wie z.B. den polizeilichen Unfallbericht oder bereits erstellte (Kfz-)Gutachten und lassen Sie uns diese per Mail zukommen. Es ist übrigens wichtig die Begutachtung des Schadens am Fahrrad durch einen freien und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl ausführen zu lassen. Nur auf diese weise haben sie eine gute Schadenkalkulation mit entsprechender Beweissicherungskraft. Auch in Holland ist das wichtig in ein zivilrechtliches verfahren beim Gericht.

Wir achten auf eine schnelle und vollständige Schadenregulierung im Verkehrsrecht, bei Arbeitsunfälle und andere Unfälle. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung verhelfen wir unseren Mandanten zu optimalen Erfolgen. Nicht nur bei der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen aber auch bei dem Vorwurf von Verkehrsstraftaten. Das Zivile Verkehrsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.

Verkehrsstrafrecht:

Fehler im Verkehr können auch eine Straftat beinhalten. Sehen sie die spezialisierte Webseite………

Verkehrsunfälle können auch ein Berufsunfall sein, wenn Sie beruflich unterwegs sind.

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Sind Sie an einem unverbindlichen Vorstellungsgespräch interessiert? Dann kontaktieren Sie uns mit dem untenstehenden Formular. Wir werden Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren.

Natürlich können Sie auch telefonisch einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren. In diesem Fall rufen Sie uns bitte direkt und unverbindlich an unter T. 0031478 52 10 70